Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresbeiträge und werden in zwei gleichen Raten jeweils zum 15. November für das erste Halbjahr und zum 15. März für das zweite Halbjahr fällig.

Die Aufwendungen für die Musikschule werden aus Leistungen der Stadt Neumarkt, der Eltern und aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Musikschule der Stadt Neumarkt nimmt ohne Aufpreis auch Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern entgegen, die außerhalb des Stadtgebiets wohnen. Um den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten, sollte die Begleichung der Gebühren durch Einzugsermächtigung erfolgen.

Diese Gebühren gelten ab dem Schuljahr 2025/26

 

Dauer

Jahresgebühr

pro Schüler*in

Jahresgebühr

pro Erwachsener

Angebot für die Kleinsten (unter drei Jahre)

45 Minuten 260,00 € ___
Musikalische Früherziehung 45 Minuten 260,00 € ___
Musikalische Grundausbildung 45 Minuten 260,00 € ___
Instrumentenkarusell* 45 Minuten 350,00 € ___
Einzelunterricht 30 Minuten 570,00 € 741,00 €
Einzelunterricht 45 Minuten 850,00 € 1105,00 €
Gruppenunterricht, 2 Schüler 30 Minuten 330,00 € 429,00 €
Gruppenunterricht, 2 Schüler 45 Minuten 495,00 € 643,50 €
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minuten 365,00 € 474,50 €
Ensembleunterricht mit Hauptfach variabel kostenfrei kostenfrei
Ensembleunterricht ohne Hauptfach variabel 125,00 € 125,00 €
Kinderchor der Musikschule ohne Hauptfach variabel 50,00 €

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Ergänzungsunterricht für Teilnehmende mit Hauptfach variabel kostenfrei kostenfrei
Ergänzungsunterricht für Teilnehmende ohne Hauptfach variabel 125,00 € 125,00 €
Instrumentengebühr bei Verfügbarkeit   200,00 € 200,00 €

*in Planung für Schuljahr 2026/2027

Weitere Informationen zur Satzung und Gebührensatzung der Sing- und Musikschule z.B. bzgl. Familien- bzw. Geschwisterermäßigungen sowie Sozialermäßigungen usw. finden sie unten unter Downloads.

Diese Gebühren gelten für das laufende Schuljahr

Musikalische Früherziehung,
Musikalische Frühförderung
45 Minuten 240,00 €
Einzelunterricht 30 Minuten 517,00 €
Einzelunterricht 45 Minuten 775,00 €
Gruppenunterricht, 2 Schüler 30 Minuten 300,00 €
Gruppenunterricht, 2 Schüler 45 Minuten 450,00 €
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minuten 330,00 €
Ensembleunterricht variabel 110,00 €
Ergänzungsunterricht variabel auf Anfrage

Für Erwachsene ab 18 Jahren, ausgenommen Schüler*innen, Studierende und Auszubildende, wird bei allen Hauptfachgebühren ein Aufschlag von 30 % berechnet.

Werden Geschwister in Hauptfächern bzw. Grundfächern unterrichtet, so erhalten sie eine Ermäßigung. Diese beträgt bei zwei Geschwistern je 10 %, bei drei Geschwistern je 20 %.

Belegt ein Kind mehrere Fächer, so wird die gleiche Ermäßigung eingeräumt wie bei mehreren Geschwistern. Eine Kombination aus der Ermäßigung für Geschwister und für mehrere Fächer ist möglich, jedoch nur bis zum Höchstsatz von je 20 %. Die vorstehend genannten Gebühren sind Jahresgebühren.

Aus sozialen Gründen kann auf schriftlichen Antrag eine Gebührenermäßigung gewährt werden.

Downloads

Hier können Sie die Satzung sowie die aktuelle Gebührensatzung der Sing- und Musikschule als PDF herunterladen:

Satzung inkl. Schulordnung der Sing- und Musikschule der Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Gebührensatzung der Sing- und Musikschule der Stadt Neumarkt i.d.OPf.